Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Sensormessung, stat. Messsystem Traffistar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 18 Abs 5, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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