Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.06.2016 in Schafflund, Lecker Chaussee, B 199, begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung 56 km/h. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein
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