Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64319, Pfungstadt, auf der Eschollbrückerstr. FR Eschollbrücken begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 45 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk v. Pfungstadt

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