Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 12.12.2015 in Forst, auf der BAB 5, km 602,100, Frankfurt – Basel, außerhalb geschlossener Ortschaften, um 16 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, PoliScan Speed ergab 136 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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