Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 23.04.2016 in Vogelsdorf, B 1, Frankfurter Chaussee, Höhe Feuerwehr, in FR Dahlwitz-Hoppegarten mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Foto, Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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