Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 15.04.2016 in Karlsruhe, Neureuter Straße, B 36, Ri. Neureut um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h Verwarnung ausgesprochen. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Verwarnungsgeld: 30,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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