Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 36251 Bad Hersfeld, auf der Frankfurter Straße, Höhe Fußgängeraufgang die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 57 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Sensormessung und Foto. 15,00 € Verwarnungsgeld
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Hersfeld
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