Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 110, zw. Pinnow u. Zecheriner Brücke um 11 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 40,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg übersandte Anhörung
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