In Dortmund, auf der BAB 45, km 23,600, FR Frankfurt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 17.03.2016 um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 111 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Verwarnungsgeld: 20, 00 €
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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