Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Heilbronn, L 1111, km 3,720, Rtg. Untergruppenbach um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn übersandte Anhörung
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