Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pasewalk, Stettiner Chaussee, Höhe Garagenkomplex, B 104 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 62 km/h durch Lichtmessverfahren mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurden 50,00 € Verwarnungsgeld erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.