In ,Stuttgart auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 26.05.2016 um
8 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S350 38 km/h, bei zulässigen 30 km/h. 30,00 € Verwarnungsgeld
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
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