Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Landeshauptstadt Magdeburg, auf dem Magdeburger Ring, 71, Hö. Abfahrt Ottersleben / Bördepark, Ri. Halberstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 95 km/h mit Lasermessung und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h wurde Verwarnungsgeld von 15,00 € erhoben eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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