Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Stresemannstraße, FR stadteinwärts mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Speedophot Digital, Frontfoto, Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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