Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in München, Tegernseer Landstraße 189, stadteinwärts um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle München übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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