Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 06.05.2016 in Viereth, auf der Haupstraße, i.H. Tankstelle, um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnung ausgesprochen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Leivtec XV3, Foto. 15,00 € Verwarnungsgeld

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Markt Zapfendorf

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