Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Elbtal, auf der Mainzer Landstraße, Höhe Nummer 34 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 65 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h wurden 25,00 € Verwarnungsgeld erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Elbtal übersandte Anhörung
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