Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Fuldatal, OT Wahnausen, auf der B 3, Fußgängerüberweg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 60 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 10 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandt.

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