Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gerbrunn, Otto-Hahn-Straße, i. H. Hs.-Nr. 21 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 40 km/h mit Lasermessung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben..

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Gerbrunn übersandte Vordruck Anhörung

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