Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.01.2016 in Vellmar, auf der B 27, Ri. Calden, Höhe Bahnquerung mit 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte mit Beweisfoto 80 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandte Anhörung
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