Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Mannheim, Luisenring, Hnr. 47, Richtung Parkring um 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 35,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Verwarnung / Anhörung
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