Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Echzell, L 3187, Höhe Bingenheimer Mühle um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde 20,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Echzell übersandte Vordruck Anhörung.

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