Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaufungen, B 7, bei km 3,5, Fahrtrichtung Hessisch Lichtenau  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 87 km/h mit Koaxialkabelmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 7 km/h wurden 20,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.314 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Kaufungen

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