Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden um 8 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 138 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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