Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, Binsbarg vor Tunnel, i.R. Volksparkstraße um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Erhebung von 30,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Verwarnung / Anhörung

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