Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.06.2016 auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174,739, Überholspur um 11 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern

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