Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Peitz, auf der B 168, Cottbuser Straße, Ri Peitz Zentrum die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messprotokoll und Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Neuhausen/Spree übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“