Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72116, Mössingen-Talheim, auf der L 385, Talheimer Steige, Stat.z. 0,85 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mössingen übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot
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