Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.05.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Magstadt, auf der BAB 8, km 210,202, München – Karlsruhe um 17 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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