Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 15.02.2015 in Schleusingen-Wiedersbach, L 3004, Ortsumfahrung Ratscher mit 14 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor 74 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig

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