Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Feuerbach, auf der Feuerbacher-Tal-Straße 111 GGÜ, Richtung Botnang  mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 56 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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