Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 03.05.2016 in 79194, Gundelfingen, Alte Bundesstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit TRAFFIPAX, TYP Speedophot 44 km/h. Beweismittel Messprotokoll, Foto, Verwarnungsgeld: 25,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Hochschwarzwald
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