Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Krefeld, Westparkstraße, zw. Neuer Weg, und Kleinewefersstraße, FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 8 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät speedophot RADAR wurden 38 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld
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