Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 21.01.2016 in Trier, Stadt Trier, Bitburger Straße innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung 69 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Verwarnungsgeldbetrag: 35,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Trier übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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