Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Am 03.11.2015 wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Gräfenroda, BAB 71, km 113,45, RF Erfurt um 20 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Videomessanlage, mit Foto 110 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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