Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Mainz, auf der A 60, Höhe km 15.1, FR Bingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 87 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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