Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leverkusen, auf der BAB 1, Rheinbrücke, bei km 406,421, FR Koblenz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leverkusen
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