Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oestrich-Winkel, auf der B 42, Abfahrt Goethestraße, FR Eltville die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 66 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 6 km/h und führte zur Schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oestrich-Winkel übersandte Verwarnung / Anhörung

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