Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Zwickau, Am Fuchsgraben, FR Reuterweg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h, bei zulässigen 20 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 30 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Zwickau
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