Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Solingen, auf der Illertalstraße, in Höhe Nr. 53 – 61, in FR Bausmühlenstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage VDS M5 RAD2 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 57 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen
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