Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Dornburg, OT Langendernbach, auf der B 54, Mainzer Straße, Nr. 17, FR ortsauswärts wurde um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 59 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Dornburg übersandte Zeugenfragebogen

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