Auf der B 1122, Langhauser Chaussee, Höhe Nr. 18, Richtung Frankfurt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
15 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Traffiphot, mit Frontfoto 75 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt (Oder)
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