Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heldrungen, auf der BAB 71, Richtung Sangerhausen, bei km 21,0 die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 26.05.20162016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 94 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Piezogerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 14 km/h. Verwarnungsgeld: 20,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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