Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaarst, auf der L 390, Neersener Str. FR Kaarst mit 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Messgerät speedophot RADAR, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandt.
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