Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe Leonberg, BAB 8, km km 210.50,, Karlsruhe,München,zulässigen Höchstgeschwindigkeit,außerhalb geschlossener Ortschaften, Sensormessung, Foto, stat. Messsystem TraffiStar S 330. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto 132 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung / Anhörung

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