Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Messstelle Nordstraße, Höhe Friedhof, Fahrtrichtung Pötterstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit SpeedoPhot mobil durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden 130 km/h und mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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