Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fuldatal, auf der Holzhäuser Str., Höhe Kindergarten wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von  50 km/h, um 11 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: ES3.0

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandt.

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