Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, auf der Röhrsdorfer Allee, ca. 750 m nach Oberer Hauptstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 62 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 12 km/h und führte zu Schriftlicher Verwarnung.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz
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