Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, auf der Finkenwerder Straße, Vollhöfner Weiden wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 65 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 15 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen von Bußgeldstelle Harburg übersandt.

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