Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ohof-Nord, auf der B 214, im Abschnitt 870, Station 3611, in FR Braunschweig 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Traffiphot stationär dokumentierte mit Frontfoto 63 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Schriftliche Verwarnung.

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